Sprachverstärker oder Hörgerät, HiFi oder Surroundsound mit zwei Hörgeräten… Marketing ist unumstritten ein wichtiger Schlüssel zu unternehmerischem Erfolg. Der Begriffsdschungel in der Hörgeräteindustrie ist jedoch oft undurchsichtig und auch für Fachleute nicht immer schlüssig.

Ein Beispiel: ein Hersteller erfindet eine neue Technologie, ein anderer hat sie ein halbes Jahr später nachgebaut. Marketingtechnisch und markenrechtlich müssen die beiden Entwicklungen natürlich anders heissen, denn sie unterscheiden sich auch in ihren einzelnen Ausführungen. Außerdem soll ein gewisser Wiedererkennungswert vorhanden sein, damit die Entwicklung dem korrekten Lösungsansatz zugeordnet werden kann.

So kommt es, dass Marketing-Versprechungen durch ihre Maximierung und Potenzierung manchmal auch ad absurdum geführt werden und dadurch unglaubwürdig wirken.

Was ist nun der Unterschied zwischen einem Sprachverstärker und einem Hörgerät? Rein aus rechtlicher Sicht ist ein Hörgerät ein Medizinprodukt, ein Sprachverstärker hingegen ein Produkt der Unterhaltungselektronik. Diese werden auch Gehörverstärker oder Hörhilfen genannt. Ein medizinisch verwendbares Hörgerät ist zum Beispiel CE-klassifiziert, ein Sprachverstärker ist es nicht. Ein Hörgerät darf nur von einem geprüften und zertifizierten Hörakustikmeisterbetrieb abgegeben werden, einen Sprachverstärker finden Sie auch auf Tauschbörsen im Internet. Solche Sprachverstärker können oft nur tiefere Frequenzen verstärken und sind somit für eine altersbedingte Hochtonschwerhörigkeit fehl am Platz.

Andererseits kann marketingtechnisch mit Sprachverstärker auch gemeint werden, dass Sprache besonders verstärkt wird und Umgebungsgeräusche abgedämpft werden. Solche Eigenschaften bringen medizinische Hörgeräte selbstverständlich mit. Klären Sie also vor dem Kauf unbedingt ab, ob der Ihnen angebotene Sprachverstärker eine Errungenschaft des Medizinproduktes Hörgerät ist oder ob es sich um einen Sprachverstärker im Sinne der Unterhaltungselektronik handelt, der keinerlei Besonderheiten zur Korrektur von Hörbeeinträchtigungen bietet.

Hierzu vielleicht noch folgenden Hinweis: ein Hörgerät muss immer individuell auf die jeweils vorliegende Hörbeeinträchtigung eingestellt werden. Dazu gehört einerseits eine mechanische Anpassung durch eine maßgefertigte Otoplastik, und andererseits eine zielkurvenorientierte Programmierung. Diese Vorgänge können nur von ausgebildeten Fachkräften vorgenommen werden und bedeuten ein paar Stunden Arbeit. Wenn Sie diese nicht in Anspruch nehmen, riskieren Sie Belastungen und Schäden an Ihrem Ohr, welche dauerhaft sein können.

Selbstverständlich kann ein Meisterbetrieb gegen Aufwandsentschädigung das Hörgerät z.B. von verstorbenen Angehörigen für jemand anderen anpassen. Eine Abklärung lohnt sich, denn falls das Gerät noch funktionstüchtig ist und für die vorliegende Hörbeeinträchtigung passend, können Sie es gerne weiter verwenden (Sie haben allerdings für die Neuanpassung keinen Anspruch auf Rückvergütung durch die Sozialversicherung).
Je nach Alter der Geräte gibt es jedoch vom Hersteller keine Ersatzteile mehr für Ihr Gerät, so dass im Falle einer Reparatur diese nicht mehr möglich ist. Informieren Sie sich jetzt gleich: schicken Sie per Email ein Bild von Ihrem Hörgerät an die Akustikerin Ihres Vertrauens!
Sollte es für Ihre Korrektur unpassend sein, nimmt unser Betrieb das Gerät gerne zurück und sammelt es z.B. für die Schwerhörigen-Hilfe in der 3. Welt oder verleiht es als Ersatzgerät bei Reparaturen.