Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu den allgemein gültigen Gesetzen in Österreich und sind als Ergänzung zu den landesüblichen Richtlinien und gängigen Qualitätskriterien der Hörgeräteversorgung zu sehen, welche im Gesamtvertrag zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Wirtschaftskammer Österreich (Bundesinnung der Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker) festgelegt sind. Sie gelten in ihrer jeweils vereinbarten Fassung auch für Folgegeschäfte, ohne dass es bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt werden muss. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Die Verkäuferin „Audienz – musikalische Hörberatung e.U.“ wird in Folge der besseren Lesbarkeit halber nur mehr „Audienz“ genannt.

§1 Angebote
Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend.

§2 Terminvereinbarungen
Terminvereinbarungen zwischen Audienz und dem/der KundIn sind stets verbindlich und bedürfen im Falle einer Verhinderung einer Absage, welche mindestens 48 Stunden vorher dem vereinbarten Termin zu erfolgen hat.

§3 Preis und Zahlungsweise
Unsere Preise verstehen sich exklusive der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht anders vereinbart.
Beim Ankauf von Hörgeräten und Otoplastiken (inklusive Gehörschutz und InEarMonitoring) ist am Tag der Bestellung eine Anzahlung fällig. Der Restbetrag des vereinbarten Angebotes minus der bereits geleisteten Anzahlungen sind bei Aushändigung der Neugeräte fällig.
Bezahlt wird bar oder mit Maestro-Karte im Geschäftslokal oder mittels Banküberweisung. Weitere Teilzahlungen sind nach Verabredung möglich, jedoch nur vor Aushändigung der Neugeräte als weitere Anzahlungsmöglichkeit.

Spesen bei Zahlungen in Fremdwährung oder aus dem Ausland gehen vollständig zu Lasten des/der KäuferIn.

§4 Versand
Die Ware reist stets zum von der Österreichischen Post bereit gestellten Versicherungswert (Stand 2021: max. € 500.-) und in jedem Fall auf Gefahr des/der KäuferIn. Eine zusätzliche Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des/der KäuferIn abgeschlossen. Hieraus erwachsene Kosten gehen allein zu Lasten des/der KäuferIn.
Die Wahl des Versandortes und des Beförderungsweges sowie des Transportmittels erfolgt durch uns nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung. Unsere Lieferverpflichtung steht stets unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Eigenbelieferung.

§5 Lieferfähigkeit, Rücktrittsvorbehalt
Die Lieferung durch Audienz erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von Audienz durch ZulieferInnen. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware kann Audienz vom Vertrag zurücktreten und wird in diesem Falle den/die KundIn umgehend unterrichten und eine eventuelle Vorauszahlung oder sonstige Gegenleistung unverzüglich erstatten. Eine Ersatzbelieferung des/der KundIn mit einem gleichwertigen Artikel, erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem/r KundIn per Email, Telefonat, Fax oder Brief.
Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag zur Reparatur oder einer Anpassung des Gerätes nach den Maßstäben handwerksgerechter üblicher Leistung unausführbar ist, kann Audienz vom Vertrag zurück treten.

§6 Abnahme des Kaufgegenstandes
Der/die KundIn ist zur Abnahme spätestens zu einem vereinbarten Liefertermin verpflichtet. Nimmt der/die KundIn den Kaufgegenstand nicht ordnungsgemäß ab, ist Audienz berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen und im Falle der Fruchtlosigkeit eine Abbruchpauschale (siehe §7) zu verrechnen.

§7 Geld-zurück-Garantie bei Versorgungsabbruch
Sollte die gewählte Versorgung wider Erwarten nicht den audiologischen Bedürfnissen des/der KäuferIn entsprechen, oder ein anderes benutzerfeindliches Kriterium vorliegen, so können die Hörgeräte innerhalb von 6 Wochen bei Hinter-demOhr-Geräten oder innerhalb von 3 Wochen bei In-dem-Ohr-Geräten formlos zurück gegeben werden. Die Geld-zurück-Garantie beschränkt sich auf Geräte, welche nach einer Revision erneut verwendet werden können und schließt Massanfertigungen wie Otoplastiken, individuellen Gehörschutz oder InEarMonitoring grundsätzlich aus, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Selbstverständlich können im Rahmen der Versorgung weitere Geräte getestet werden. Im Fall einer fristgerechten Rückgabe und einem Rücktritt des Kaufvertrages von Seiten des/der KundIn, so erhält er/sie das bereits bezahlte Geld minus einer Abbruchpauschale der bereits geleisteten Arbeitsstunden von € 180.-/h in gleicher Form, wie es bei Aushändigung (siehe §3) einbezahlt wurde (bar oder Maestro), sofort zurück.

§8 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, d.h. bei Bezahlung von 100% des Verkaufspreises bzw. Eingang der Zahllast auf dem VerkäuferInnen-Konto im Eigentum von Audienz.

§9 Garantie und Reparatur
Das Kaufobjekt wird verkauft „wie Probe getragen“, d.h. unter Ausschluss der Haftung für erkennbare Mängel wie Kratzer, Farbflecken oder ähnliches. Audienz sichert zu, dass das Hörgerät neu und frei von Rechten Dritter ist. Audienz versichert weiter, dass ihr verborgene Mängel nicht bekannt sind.
Hörgeräte werden mit der jeweils aktuellen, Herstellereigenen Garantie ausgestattet und der/die KundIn darüber informiert. Diese Garantie gilt während mindestens einem Jahr ab Kaufdatum. Garantieverlängerungen können gegen einen Aufpreis erworben werden.
Kleinreparaturen und Wartungen (Schlauchwechsel), welche in den Räumlichkeiten von Audienz durchgeführt werden können, sind grundsätzlich bis auf den Materialersatz im Kaufpreis inkludiert.

§10 Aushändigung von Dokumentationen
Audienz verpflichtet sich, nach einer mindestens 2wöchigen Probedauer eine audiologische Erfolgsüberprüfung nach den aktuellen Richtlinien der Sozialversicherungsträger durchzuführen und diese dokumentiert nach dem Medizinproduktegesetz an den/die KundIn auszuhändigen. Mit diesem Abschlussbericht können Leistungsansprüche beim Sozialversicherungsträger geltend gemacht werden.

§11 Datenschutz und Auskunftsrecht
Audienz wird Daten über den/die KäuferIn nur im internen Geschäftsbetrieb und im Austausch mit Zulieferern speichern. Der/die Käuferin hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger. Im Austausch mit Zulieferern wird der Name mit einer Nummer ersetzt.
Eine Speicherung und Verarbeitung der Daten auf Rechnern der Audienz erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Beantwortung von Anfragen, der Pflege von Kundenbeziehungen und der Abwicklung von Aufträgen.

Bei Ihrem ersten Besuch bei uns erhalten Sie von uns die aktuelle DSGVO-Vereinbarung zur Unterschrift ausgehändigt.

§12 Schadenersatz, Produkthaftung und Rechtschutz
Die Haftung für Verschulden von Audienz, des gesetzlichen Vertreters oder der von Audienz eingesetzten Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, sowie die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
Audienz ist für Haftpflichtfälle, Schäden und Rechtsstreitigkeiten umfassend versichert.

§13 Gültigkeit
Diese AGB´s werden regelmäßig der aktuellen Rechtslage und unseren Geschäftsprozessen angepasst.

Stand: Jänner 2021